Kategorie M Spezialkategorie
Motorfahrräder
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: nicht notwendig
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung: vereinfachte Basistheorieprüfung
Verkehrskunde: nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig
Quelle: www.fuehrerausweise.ch