Kategorie G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.
Voraussetzungen
Mindestalter: 14 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: nicht notwendig
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung G / F
Verkehrskunde: nicht notwendig
Praktische Prüfung: nein
Gültigkeit Lernfahrausweis: kein Lernfahrausweis notwendig
Quelle: www.fuehrerausweise.ch