Kategorie F
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einerHöchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Voraussetzungen
Mindestalter: 16/18 Jahre
16 Jahre: Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
18 Jahre: die übrigen Fahrzeuge der Kategorie F
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: nicht notwendig
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung: vereinfachte Theorieprüfung G / F, ausgenommen Inhaber der Spezialkategorie G
Praktische Prüfung: ja
Verkehrskunde: nicht notwendig
Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate
Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Quelle: www.fuehrerausweise.ch