Kategorie C
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorie: B
Kein Nothelferkurs: da Kat. B vor C erworben werden muss
Vertrauensärztliche Untersuchung: eine Untersuchung ist erforderlich.
Sehtest: kein zusätzlicher Sehtest notwendig falls nicht älter als 24 Monate.
Keine Basistheorieprüfung: da Kat. B vor C erworben werden muss
Zusatztheorieprüfung: ja
Keine Verkehrskunde: da Kat. B vor C erworben werden muss
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der Kat. C besitzt, sowie den unbefristeten Führerausweis der Kat. B.
CZV – die Chauffeurzulassungsverordnung: Sofern Sie mit den Kategorien C, C1, D, D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport. Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch
Quelle: www.fuehrerausweise.ch