Kategorie B1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre Erforderliche Kategorien: keine Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen. Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A1 Zusatztheorieprüfung: keine Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Quelle: www.fuehrerausweise.ch