Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewichtvon nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. A, A1 oder B1. Darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
Quelle: www.fuehrerausweise.ch