Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg.
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre (Direkteinstieg) oder 2 Jahre klaglose Fahrpraxis Kat. A beschränkt
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Sehtest: darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung: ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker: werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde: ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung:
Direkteinstieg: 6 Lektionen für Inhaber Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Lektionen.
Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
Praktische Prüfung:
Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis mit Kat. A beschränkt:
die 25 kw Beschränkung wird auf Gesuch hin aufgehoben: Das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt.
Achtung: Sonderregelung falls die Kategorie A 25kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde. Dann muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 Monate, wird nach absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Lernfahrten: keine Begleitperson erforderlich, Begleitperson mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Quelle: www.fuehrerausweise.ch